Rechtsprechung
VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das …
Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21
Der von der Antragstellerin lediglich geltend gemachte Rechtsreflex der Allgemeinverfügung, der in einer Verringerung der potentiellen Kundenzahl besteht, begründet hingegen keine Antragsbefugnis (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2018 - 7 ME 51/18 -, Rn. 6, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde, …
Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21
Da es einen Grundsatz der "Einheit der sofortigen Vollziehung" nicht gibt, denn der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektiv-rechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet, tritt die aufschiebende Wirkung grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 2 M 99/99 -, juris m. w. N.).